
LABO Juni 2011 46 Fachbeitrag Streit um Patentierbarkeit von Stammzellen In einer öffentlichen Stellungnahme zur Problematik der Stammzellen-Paten- tierbarkeit teilte der EU-Generalanwalt Yves Bot im März 2011 mit, er empfehle ein Verbot aus ethischen Gründen der Patentierung von humanen, embryo- nalen Stammzellen (HES).
Der EU-Ge- richtshof (EuGH), Luxemburg, wird dem- nächst über das von Medizinforscher Brüstle, Bonn, im Jahr 1999 erhaltene Patent auf Basis von HES entscheiden.
Der Leiter des Instituts für Rekonstrukti- ve Neurobiologie, Bonn, ließ ein biome- dizinisches Verfahren patentieren, mit dem man aus HES humane Nervenzellen herstellen kann.
Gegen ihn klagt seit 2004 die Umweltschutz-Organisation „Greenpeace.“ Sie wirft Brüstle vor, aus wirtschaftlichen Gründen embryonale Stammzellen, die aus nicht verbrauchten Embryonen stammen, nutzen zu wollen.
„Greenpeace“ sieht darin einen Verstoß gegen das Embryonen-Schutzgesetz.
Im ersten Urteil vor dem Bundespa- tentgericht hatten die Richter der Klä- gerin „Greenpeace“ zugestimmt und ein Patentierverbot ausgesprochen.
Der Bonner Stammzellen-Forscher wollte es jedoch genau wissen und zog vor das BGH.
Die Karlsruher Richter mussten sich mit der Frage von Prof.
Brüstle befassen, weshalb die Herstellung von ES in sei- nem Labor gegen die öffentliche Ord- nung verstoße, wenn er die auf gleiche Weise hergestellten ES aus Israel oder Schweden beziehen, einführen und für seine medizinische Arbeiten nutzen dür- fe.
Brüstle, dem bereits einige spektaku- läre medizinische Fortschritte gelangen, würde das vor zwölf Jahren erteilte Pa- tent zur Gewinnung von Nervenzellen aus embryonalen Stammzellen gerne nutzen.
Das BGH, Karlsruhe, bezweifel- te am 12.11.2009 das ausgesprochene Patentierverbot – und verwies an den EuGH.
Neben der Importerlaubnis für Stammzellen, die vor dem 1.5.2007 her- gestellt wurden, geht es um die Wei- terverwendung von nicht benötigten humanen Zell-Linien – keineswegs von Embryos! –, die nach einer Fruchtbar- keits-Behandlung im Labor in Überzahl entstanden sind und unbegrenzt einge- lagert werden.
Von der Stellungnahme des EuGH- Generalanwalts Bot zeigte sich Brüstle enttäuscht: „Der Generalanwalt nimmt eine restriktivere Haltung ein als die europäische Kommission und die EU- Mitgliedsstaaten.“ Wenn der EuGH in Luxemburg der Empfehlung Bots folgt, befürchtet der Wissenschaftler gravie- rende Nachteile für die europäische Stammzellforschung: „Während die Stammzelltechnologie in den USA und Asien bereits vielerorts in die medizi- nische Anwendung kommt, diskutieren wir noch über Grundsatzfragen und machen wertvollen Vorsprung kaputt“, moniert er.
Doch jetzt erhielt er Unter- stützung von 13 Kollegen in der EU, die eine öffentliche Stellungnahme abga- ben, darunter Neurophysiologe Jürgen Hescheler.
Die Stammzellen-Forscher des Wellcome-Trust, Cambridge, England, widersprechen dem EU-Generalanwalt, für den das menschliche Leben bereits mit der Befruchtung der Eizelle beginnt.
Die seit Jahren eingelagerten humanen embryonalen Stammzellen (HES) seien Zelllinien und keinesfalls Embryos, ar- gumentieren sie.
Auch solle der EuGH alle Konsequenzen aus einem negativen Urteil für die biomedizinische Forschung sowie die Herstellung neuer Medika- mente in Europa bedenken.
In den USA könne man so weitermachen wie bisher.
Übrigens gelten auch in England keine solchen restriktiven Gesetze hinsichtlich der Herstellung und wissenschaftlichen Nutzung überzähliger befruchteter Ei- zellen.
Erste Studien erfolgreich Neue Hoffnung auf Stammzellen we- cken Max-Planck-Hirnforscher und Im- munbiologen.
Ihnen glückte erstmals mit französischen Kollegen die Züch- tung von Zellen des zentralen Nerven- systems aus neuralen Stammzellen, was bisher für unmöglich gehalten wurde.
Die Forscher konnten in einer Nährlö- sung aus peripheren Stammzellen sog.
Oligodendrozyten herstellen, die im Ge- hirn die Myelin-Schicht um das Nerven- system ausbilden.
Positive Ergebnisse vermelden die ers- ten Studien mit Stammzellen-Therapien nach Herzinfarkt.
Bereits 2010 präsen- tierte ein Ärzte-Team um Andreas Zei- her und Stefanie Dimmeler, UK Frank- furt, die ersten Ergebnisse der Phasen II/III der bisher umfassendsten deutschen Stammzelltherapie-Studie REPAIR-AMI mit 204 Herzinfarkt-Patienten.
Hier er- hielten 101 Infarktgeschädigte ein Zell- gemisch aus adulten Stammzellen als Injektion über die Herzkranzgefäße ins Herz.
Die Stammzellen wurden nach einer Punktion im Knochenmark der Patienten gewonnen.
Den übrigen 103 Patienten wurde nach der Punktion eine Lösung ohne Stammzellen injiziert.
Kei- ner der mit Stammzellen behandelten Patienten erlitt nach zwei Jahren einen neuen Herzinfarkt, in der Kontrollgrup- pe waren es jedoch sieben.
Hier waren auch acht Patienten verstorben, wäh- rend es bei den Stammzell-Patienten nur drei waren.
Eine Patentierung dieser Stammzellen-Therapie wird nach Prof.
Dimmeler jedoch nicht angestrebt.
In einer weiteren, 2009 begonnenen Infarkt-Studie mit 142 Patienten am UK Rostock werden im Rahmen einer By- pass-Operation dem Patienten körperei- gene Stammzellen, die sog.
CD133+-Zel- len, direkt in den Herzmuskel gespritzt.
Dadurch erhöhte sich die Pumpleistung des Herzens um 10 %.
Die Studie, an der auch das Deutsche Herzzentrum Ber- lin sowie die MHH, Hannover, beteiligt sind, wird vom BMBF gefördert und soll in drei Jahren abgeschlossen sein.
Nabelschnurblut Geht es um embryonale Stammzellen, ist das Nabelschnurblut nicht weit.
In unmittelbarer Nachbarschaft zum Inku- bator Bio City Leipzig entsteht BioCube, ein 6000 m2 großes Büro- und Labor-Ge- bäude für 11,5 Mio.
Euro.
Erster Mieter wird das Biotech-Unternehmen Vita 34 AG, die älteste private Nabelschnur- Blutbank Deutschlands.
Vita 34 AG wird außerdem in der ehemaligen, reno- vierten Universitäts-Frauenklinik bis zu 250 000 Blutproben in Stickstoff-Tanks einlagern.
Der zweite BioCube-Mieter wird das Biotech-Unternehmen c-LEcta GmbH, Spezialist für Protein-Enginee- ring und Biokatalyse.
Im Dezember 2010 gab c-LEcta den Abschluss einer Lizenz- Vereinbarung mit dem niederländischen Mischkonzern DSM bekannt, derzufolge DSM die von c-LEcta entwickelten Alko- hol-Dehydrogenasen für die Herstellung von Pharmaka nutzen kann.
Damit sind bereits 75 % des Raumangebots von BioCube Leipzig vermietet.
Insgesamt werden auf dem Areal der Stadt in den nächsten Jahren rund 50 Mio.
Euro für neue Biotech-Bauten investiert.
Bild 2: Adulte Stammzellen werden aus dem Hüftknochen entnommen, im Labor aufberei- tet und danach in das entsprechende Gewebe re-implantiert (Foto: Navy News/Mc Neeley).