Bundesinstitute erfolgreich

Weniger Tierversuche in der Arzneimittelprüfung

Mitarbeiter des PEI haben gemeinsam mit Kollegen des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) erreicht, dass ab 2019 ein früher häufig eingesetzter Tierversuch für die Entwicklung von Arzneimitteln in Europa nicht mehr verwendet werden darf.

Anlässlich des Internationalen Tages des Versuchstieres am 24. April fordern Tierschutzorganisationen erneut ein Umdenken und einen Ausstieg aus Tierversuchen. Bei gesetzlich vorgeschriebenen Tierversuchen zur Entwicklung und Prüfung von Arzneimitteln engagiert sich das Paul-Ehrlich-Institut, Bundesinstitut für Impfstoffe und biomedizinische Arzneimittel (PEI), seit Jahrzehnten erfolgreich für die Erreichung dieser Ziele. Jetzt haben Mitarbeiter des PEI gemeinsam mit Kollegen des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) erreicht, dass ab 2019 ein früher häufig eingesetzter Tierversuch für die Entwicklung von Arzneimitteln in Europa nicht mehr verwendet werden darf.

Mitarbeiterin des Paul-Ehrlich-Instituts mit Labormäusen. (Bild: PEI/Boller)

Um den Schutz von zu impfenden Personen und von Patienten zu gewährleisten, werden bei der Zulassung und Qualitätskontrolle von Impfstoffen und anderen Arzneien Tierversuche verlangt und sind in den Vorschriften des Europäischen Arzneibuchs festgelegt. Dem Ersatz oder der Verbesserung eines Tierversuchs ist wie jeder Änderung einer Arzneibuchmonografie ein aufwendiges und mitunter langwieriges Verfahren vorgeschaltet, in dem Methoden und Daten hierzu in Arbeitsgruppen geprüft und in der Fachöffentlichkeit diskutiert werden. Für einen Beschluss der Arzneibuchkommission ist die Einstimmigkeit der Mitgliedsländer des Europarats erforderlich. Die Prüfung auf anomale Toxizität (ATT) ist der älteste gesetzlich vorgeschriebene Tierversuch von Arzneimitteln, der vor über hundert Jahren zum Ausschluss toxischer Stoffe im Diphtherieserum eingeführt und seitdem als Sicherheitstest bei Arzneimitteln verlangt wurde.

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Tierversuche auf ein Minimum beschränken
Kürzlich hat die Europäische Arzneibuchkommission entschieden, auf die Prüfung auf anomale Toxizität (ATT) zu verzichten. "Wir freuen uns, dass wir mit unserer Expertise, Energie und langem Atem dazu beitragen konnten, dass der Test auf anomale Toxizität in Europa nicht mehr durchgeführt werden wird. Wir setzen für die Zukunft auf eine weltweite Harmonisierung. Dies ist ein weiterer erfolgreicher Schritt auf dem Weg, Tierversuche im Bereich der Arzneimittelforschung, -zulassung und -prüfung auf ein notwendiges Minimum zu beschränken"", sagt Prof. Klaus Cichutek, Präsident des PEI.

Der ATT an Mäusen und Meerschweinchen wird aus insgesamt 49 Einzelvorschriften gestrichen. Damit ist einer der ältesten und weitverbreitetsten Tierversuche zur Arzneimittelprüfung mit Erscheinen der nächsten Ausgabe vollständig aus dem Europäischen Arzneibuch entfernt und darf ab dem 1. Januar 2019 in Europa nicht mehr durchgeführt werden. Nachdem die 'European Partnership for Alternative Approaches to Animal Testing' (EPAA), eine Initiative der Europäischen Kommission und der europäischen Industrie, eine Streichung des ATT befürwortet hatte, haben Experten des PEI und des BfArM in einem aufwendigen Verfahren Unterlagen für die Streichungen des Tierversuchs zusammengestellt und die entsprechenden Anträge gestellt.


Hintergrund
Bereits seit zwanzig Jahren wird der ATT als Routineprüfung für die Chargenfreigabe von Arzneimitteln in Europa nicht mehr verlangt. Die Ergebnisse eines am PEI durchgeführten und vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)-finanzierten Forschungsprojekts hatten hierfür die Grundlage geschaffen. Das PEI erforscht seit Jahrzehnten Ersatzmethoden für Tierversuche und treibt die aufwendigen Prozesse voran, die zu einer Änderung entsprechender Vorschriften bei den Prüfverfahren führen.

Weitere Informationen und Hintergründe unter http://www.pei.de

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