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Qualitäts-Tipp, 06-2010

Spült die Laborspülmaschine richtig?

Probenahmestellen am Beispiel Messpipetten-Injektiorwagen.

Ein Audit lässt die Mitarbeiter in einem GMP-Labor immer etwas nervös werden: Was möchte der Inspektor wissen? Sind wir gut genug vorbereitet?

Selbstverständlich ist man gut vorbereitet und doch kommen manchmal Fragen, mit denen man nicht gerechnet hat: „Haben Sie ein validiertes Reinigungsverfahren?“ könnte eine solche Frage sein.

Seit einigen Jahren wird die Forderung von Inspektoren nach validierten Reinigungsverfahren immer lauter. Die Reinigungsvalidierung gehört mittlerweile zum aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik und ist somit eindeutig ein GMP-relevantes Thema. Im Produktionsbereich kennt man sie schon etwas länger.

Das Ziel einer jeden Reinigungsvalidierung ist zu zeigen, dass das angewandte Reinigungsverfahren zu sauberen, rückstandsfreien Geräten/Anlagen entsprechend der festgelegten Akzeptanzkriterien führt. Immerhin kann man eine potenzielle Gefahr für den Patienten bei einem möglichen Substanzübertrag auf die Folgecharge nicht ausschließen. Im analytischen Labor besteht die Gefahr, dass eine Charge durch falsch positive oder falsch negative Ergebnisse der Analytik fälschlicherweise freigegeben wird. Auch hier ist der Schaden für den Patienten nur schwer abzuschätzen.

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Im Produktionsbereich können die Akzeptanzkriterien zum Teil berechnet werden, wie z.B. das „Dosiskriterium“ (nicht mehr als 1/1000 der therapeutischen Einzeltagesdosis des Vorproduktes als Rückstand in der maximalen therapeutischen Dosis des Folgeproduktes), das „10-ppm-Kriterium“ (nicht mehr als 10 ppm des Wirkstoffes des Vorproduktes im Folgeprodukt) oder etwa der „MACO“ für Detergenzienrückstände (maximal acceptable carry over). Ein Kriterium muss immer erfüllt sein: visually clean.

Auch sind drei Probenahmeverfahren bekannt: Die „Swab-Methode“ für gut zugängliche Stellen, die „Rinse-Methode“ für schlecht zugängliche Stellen und die „Placebo-Methode“.

Aber inwieweit kann ich diese Informationen für die Verifizierung des Reinigungserfolges meiner Laborspülmaschine brauchen? Denn auch hier muss ein Reinigungsverfahren festgelegt werden, das selbstverständlich validiert werden muss.
Offiziell gibt es keine Kriterien, die man zwingend erfüllen müsste. Da der Labormaßstab mit dem der Produktion kaum vergleichbar ist, müssen hier Kriterien selbst gewählt und mit dem gesunden Menschenverstand begründet werden. So kann man beispielsweise als Akzeptanzkriterium für die Wiederfindung einer Verunreinigung die Prüfanweisung zu Rate ziehen: Wie hoch ist die maximale Konzentration, die eingesetzt wird?

Wie viel Rückstand verbleibt in einem Glasgerät? Wie viel Rückstand muss die Laborspülmaschine maximal abreinigen? Dasselbe gilt natürlich für die Detergenzienrückstände. Auch die Frage nach der Detektion potenzieller Rückstände stellt eine gewisse Herausforderung dar. Wählt man eine selektive Analysenmethode, wie z.B. die HPLC oder eine weniger selektive, wie z.B. die Leitfähigkeit oder TOC? Für Detergenzienrückstände, wo die Zusammensetzung des Detergenz nicht bekannt ist, ist eine weniger selektive Analysenmethode sinnvoll, während man bei Wirkstoffen oder Abbauprodukten, also Substanzen, deren Zusammensetzung bekannt sind, ein selektives Verfahren wählen sollte. Die Analysenmethode muss auf jeden Fall selbst validiert werden. Hierbei sollte man darauf achten, dass sie für die jeweilige Problem- bzw. Aufgabenstellung geeignet ist. Die HPLC-Methode beispielsweise muss über eine ausreichende Empfindlichkeit verfügen, um die Spuren an Verunreinigungen detektieren zu können.

Am einfachsten fällt bei der Reinigungsvalidierung noch die Auswahl der Leitsubstanz. Sie stellt die unter worst-case-Betrachtung mit gängiger wässriger Spüllösung am schwierigsten abzureinigende Substanz dar, die das jeweilige Unternehmen verwendet. Dies können Produktrückstände, wie z.B. Penicilline oder Allergene sein, aber auch Schmierstoffe oder im mikrobiologischen Bereich Bakterien, Schimmelpilze oder Pyrogene. Je weniger Reinigungsverfahren verwendet werden und je eher sich Substanzen zu Substanzgruppen zusammenfassen lassen, an denen sozusagen exemplarisch die Reinigungsvalidierung durchgeführt wird, desto geringer ist der Validierungsaufwand.

Egal, wie man die Reinigungsvalidierung plant und durchführt; Sie sollte immer unter worst-case-Bedingungen durchgeführt werden.
Mehr zum Thema können Sie im NOVIA-Seminar „Reinigungsvalidierung im analytischen Labor“ am 25. Oktober 2010 in Bad Soden erfahren.
Lassen Sie mich zum Schluss den österreichischen Komponisten und Musiktheoretiker Arnold Schönberg (* 13. September 1874 in Wien; † 13. Juli 1951 in Los Angeles) zitieren: „Es gibt keine absolute Reinheit in dieser Welt.“
Ihr Kontakt: Michael.Klosky@novia.de www.novia.de

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