PSA-VerordnungSchutzausrüstung

Für die Prävention von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten ist Persönliche Schutzausrüstung (PSA) unabdingbar. Strengere gesetzliche Anforderungen an das Inverkehrbringen und an die Nutzung von PSA lassen bei Herstellern und Anwendern jedoch zahlreiche Fragen aufkommen.

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