Diese Seite empfehlen:
An (E-Mail Adresse des Empfängers)
Ihr Name (Optional)
Von (Ihre E-Mail Adresse)
Nachricht (Optional)
Datenschutz-Hinweis: Die Mailadressen werden von uns weder gespeichert noch an Dritte weitergegeben. Sie werden ausschließlich zu Übertragungszwecken verwendet.

Neue Pflichten für AnlagenbetreiberGesundheitsgefahr durch Legionellen

42. BImSchV: Seit dem 20. August 2018 müssen Betreiber von Verdunstungskühlanlagen, Kühltürmen und Nassabscheidern Informationen über ihre Anlagen an die zuständigen Behörden liefern. Spezielle Anforderungen an die Anlagen, sowie Prüf- und Maßnahmenwerte für die Konzentration von Legionellen im Nutzwasser sollen die Legionellengefahr eindämmen.

Anzeige