Neue Pflichten für AnlagenbetreiberGesundheitsgefahr durch Legionellen

42. BImSchV: Seit dem 20. August 2018 müssen Betreiber von Verdunstungskühlanlagen, Kühltürmen und Nassabscheidern Informationen über ihre Anlagen an die zuständigen Behörden liefern. Spezielle Anforderungen an die Anlagen, sowie Prüf- und Maßnahmenwerte für die Konzentration von Legionellen im Nutzwasser sollen die Legionellengefahr eindämmen.

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