ECHA veröffentlicht Hintergrunddokument
Aktueller Stand zum PFAS-Beschränkungsverfahren
Die Überarbeitung des Hintergrunddokuments zur geplanten Beschränkung von PFAS ist abgeschlossen, wie das Umweltbundesamt mitteilt. Die einreichenden Behörden aus fünf europäischen Ländern haben mehr als 5600 Kommentare ausgewertet und relevante Informationen eingearbeitet. Nun hat die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) das Dokument veröffentlicht. Das stellt einen Meilenstein im europäischen PFAS-Beschränkungsverfahren dar.
PFAS-Beschränkungsverfahren
Im Januar 2023 wurde von den für die europäische Chemikalienverordnung REACH zuständigen nationalen Behörden Dänemarks, Deutschlands, der Niederlande, Norwegens und Schwedens ein umfassender Bericht zur Einleitung eines Beschränkungsverfahrens für Per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen (PFAS) vorgelegt. Er betrifft mehr als 10.000 Stoffe, die in der Umwelt sehr persistent sind und andere bedenkliche Eigenschaften aufweisen.
PFAS sind eine große Familie von tausenden synthetischen Chemikalien, die in der Gesellschaft weit verbreitet sind und in der Umwelt vorkommen. Sie alle enthalten Kohlenstoff-Fluor-Bindungen, die zu den stärksten chemischen Bindungen in der organischen Chemie gehören.
Hintergrunddokument an ECHA übermittelt
Seit dem Ende der sechsmonatigen Konsultation im September 2023 wurde der Bericht von den Dossiereinreichern schrittweise aktualisiert, um die eingegangenen Informationen zu berücksichtigen. In dieser Phase des Verfahrens wird der Bericht als Hintergrunddokument bezeichnet.
Die endgültige Fassung des Hintergrunddokuments übermittelten die Dossiereinreicher am 24. Juni 2025 an die ECHA. Damit ist ihre Arbeit in dieser Phase des Beschränkungsverfahrens abgeschlossen.
Grundlagen für eine mögliche Beschränkung von PFAS
Alle über 5600 Konsultationskommentare wurden sorgfältig geprüft, darunter Nachweise zu Bedenken hinsichtlich Gesundheit und Umwelt, Angaben zu Verwendungen, Mengen, Emissionen, Alternativen sowie zu wirtschaftlichen Auswirkungen. Ergänzt durch wissenschaftliche Publikationen und Fachveröffentlichungen bilden diese Informationen nun die Grundlage für eine mögliche Beschränkung der PFAS. Dabei können verwendungsspezifische Ausnahmeregelungen entweder befristet oder unbefristet vorgesehen werden. Für unbefristete Ausnahmeregelungen sollen zudem Risikominderungsmaßnahmen greifen, die eine vergleichbare Wirksamkeit im Hinblick auf die Emissionsminderung erzielen können.
Ausnahmeregelungen und neue Anwendungsbereiche
Die eingegangenen Kommentare ermöglichten es, die Bewertung der betrachteten Verwendungsbereiche zu verbessern und die Beschränkungsoptionen zu verfeinern. Auch übergeordnete Fragen wurden thematisiert – etwa, ob Ausnahmeregelungen für den Gebrauchtmarkt, das Recycling oder für Ersatzteile erforderlich sind.
Darüber hinaus wurden acht zusätzliche Sektoren in das Hintergrunddokument aufgenommen, die im ursprünglichen Bericht nicht oder nur teilweise berücksichtigt waren:
- drucktechnische Anwendungen
- Dichtungsanwendungen
- Maschinenanwendungen
- sonstige medizinische Anwendungen (außerhalb von Arzneimittelwirkstoffen und Medizinprodukten)
- Sprengstoffe
- militärische Anwendungen
- technische Textilien
- breitere industrielle Verwendungen (z. B. Lösungsmittel und Katalysatoren in industriellen Umgebungen)
Umfang und Wissenszuwachs
Die neuen Informationen aus der Konsultation haben das Hintergrunddokument erheblich erweitert. So ist der Hauptbericht inzwischen mehr als 100 Seiten länger. Besonders deutlich zeigt sich der Wissenszuwachs in Anhang E: Dieser enthält Informationen zu Alternativen sowie zu umweltbezogenen und wirtschaftlichen Auswirkungen und ist heute mehr als 800 Seiten länger als im ursprünglichen Bericht von 2023.
Damit spiegelt sich der enorme Erkenntnisgewinn über PFAS wider, der durch den laufenden Beschränkungsprozess ausgelöst wurde.
Nächste Schritte: Entscheidung der EU-Kommission
Die wissenschaftlichen Ausschüsse für Risikobeurteilung (RAC) und für sozioökonomische Analyse (SEAC) der ECHA erarbeiten derzeit ihre Stellungnahmen auf Grundlage des Hintergrunddokuments und der Konsultationsbeiträge. Anschließend wird die ECHA diese Stellungnahmen an die Europäische Kommission weiterleiten.
Die EU-Kommission entscheidet schließlich, nach Konsultation der Mitgliedstaaten, über die Beschränkung von PFAS. Weitere Informationen zum Zeitplan und zum Verfahren wird die ECHA auf ihrer Webseite veröffentlichen.
Quelle: Umweltbundesamt











