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Artikel und Hintergründe zum Thema

Kältemittel mit niedrigem GWP-Wert

Klimaprüfschränke ohne Leckageprüfung

Betreiber von Klimaprüfschränken müssen diese auf Dichtheit prüfen lassen. Bei Anlagen mit dem neuen Kältemittel WT69 von Weiss Technik ist dieser Zusatzaufwand nicht mehr verpflichtend.

Bei Klimaprüfschränken mit dem Kältemittel WT69 von Weiss Technik kann die Dichtheitsprüfung entfallen. © Weiss Technik Unternehmen

Das neuentwickelte Kältemittel WT69 von Weiss Technik erfüllt die Anforderung der aktuellen EU-Verordnung und macht die Dichtheitsprüfung für Klimaprüfschränke mit diesem Kältemittel überflüssig. Denn sein GWP-Wert (CO2-Äquivalenz) beträgt nur 1357. Das ist so wenig, dass bei Klimaprüfschränken mit weniger als 3,68 kg Kühlmittel keine Dichtigkeitsprüfung verpflichtend ist. Die Messergebnisse der für WT69 ausgelegten Anlagen gleichen denen von Schränken mit älterem Kältemittel. Als weiterer wichtiger Vorteil sind Klimaprüfschränke zur Umweltsimulation mit WT69 zukunftssicher. Denn das früher übliche Kältemittel ist nur noch im Rahmen von Ausnahmeregelungen zugelassen.

Der Grund für die Umstellung des Kältemittels bei Klimaprüfschränken liegt in der seit 2017 gültigen EU-Verordnung 517/2014 über fluorierte Treibhausgase (F-Gase). Die regelt unter anderem die Erforderlichkeit von Dichtheitsprüfungen. Betroffen ist davon auch das Kältemittel R23. Das war bisher der Standard für den Prüfbereich von -40 °C bis -70  °C bei Klimaprüfschränken.

Die Häufigkeit der Prüfung hängt ab vom GWP-Wert. R23 hat einen GWP von 14 800 – ein Kilogramm R23 entspricht damit 14,8 Tonnen CO2. Ab 0,34 kg Füllung mit R23 müssen Anlagen jährlich auf Dichtigkeit geprüft werden. Bei Anlagen mit dem neuen Kältemittel WT69 von Weiss Technik entfällt diese Auflage für die Unternehmen und damit auch Aufwand und Kosten für die regelmäßige Beauftragung und Dokumentation der Prüfung.

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Quelle: Weiss Technik Unternehmen

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