
Urteil des Europäischen Gerichtshofs
Durch Mutagenese gewonnene Organismen unterliegen der GVO-Richtlinie
Der Gerichtshof der Europäischen Union hat entschieden: Durch Mutagenese gewonnene Organismen sind genetisch veränderte Organismen (GVO) und unterliegen grundsätzlich den in der GVO-Richtlinie vorgesehenen Verpflichtungen.










