
Berücksichtigt die neuen Verordnungen
Gefahrstoffe müssen gemäß GefStoffV in einem Gefahrstoff-Verzeichnis erfasst werden. Was genau ist zu tun? Dieses Standardwerk liefert alle nötigen Vorgaben für apothekenübliche Reagenzien, Rezeptursubstanzen, Zytostatika und Chemikalien.



















