Montag 7.11.2016

Zur Prüfung befähigte Person von Zentrifugen

Der Arbeitgeber hat seine Zentrifugen regelmäßig auf ihre Sicherheit zu prüfen. Die (neue) Betriebssicherheitsverordnung verpflichtet ihn, durch seine Gefährdungsbeurteilung die Prüfungen (Art, Umfang, Prüffrist und Qualifikation des Prüfers) selbst festzulegen und durchzuführen oder durchführen zu lassen. Prüfungen an Zentrifugen dürfen ausschließlich nur Befähigte Personen durchführen - Personen, die aufgrund der Berufsausbildung, Berufserfahrung und zeitnahen beruflichen Tätigkeit entsprechende Arbeitsmittel prüfen, warten, ggf. instand setzen dürfen. Die Teilnehmer lernen die wesentlichen rechtlichen Grundlagen und ihre Aufgaben, Rechte und Pflichten als Befähigte Person kennen. Die Gefährdungen durch Zentrifugen werden ebenso näher gebracht wie die sicherheitstechnischen Aspekte und die verschiedenen Grundsätze der Prüfung.

Veranstalter:

Haus der Technik e.V.
Hollestraße 1
45127 Essen
http://www.hdt-essen.de

Termininformationen:
Montag 7.11.2016
Ort:
Essen