Untersuchungsergebnisse
Pflanzenschutzmittelrückstände in Lebensmitteln
Die Belastungssituation schwankt abhängig von der Art der Kultur und der Herkunft des Erzeugnisses. Die Unterschiede bestätigen die Ergebnisse der Vorjahre. In häufig verzehrten Lebensmitteln wie Karotten, Kartoffeln, Äpfeln, aber auch saisonalen Erzeugnissen wie Erdbeeren und Spargel, wurden 2023 kaum oder gar keine Überschreitungen der Rückstandshöchstgehalte nachgewiesen. Die meisten Überschreitungen bei Lebensmitteln mit mindestens 100 untersuchten Proben gab es bei Mangos, getrockneten Bohnen, Pfeffer (schwarz, grün, weiß), Reis, Tee (schwarz und grün), Erdnüssen und Bohnen mit Hülsen sowie bei Kirschen. Die Überschreitungsquoten lagen hier zwischen 6,2 und 7,9 % der jeweils untersuchten Proben.
Herkunft: EU- und Nicht-EU-Länder
Auch die Herkunft der Erzeugnisse war weiterhin entscheidend für die Höhe der Belastung mit Pflanzenschutzmittelrückständen. Bei 1,0 % der beprobten Erzeugnisse aus Deutschland und bei 1,3 % der Proben aus anderen EU-Staaten traten Überschreitungen der geltenden Rückstandshöchstgehalte auf. Bei Erzeugnissen aus Nicht-EU-Ländern war dies bei 8,5 % der Proben der Fall. Insgesamt sank die Quote der Überschreitungen leicht im Vergleich zum Jahr davor.
Für die Anwendung im ökologischen Anbau von Lebensmitteln ist eine deutlich geringere Zahl an Pflanzenschutzmitteln als bei konventionellem Anbau erlaubt. Die Untersuchungen bestätigen, dass Bio-Produkte weniger Rückstände enthalten als konventionell erzeugte Ware. So wiesen 71,9 % der Proben aus ökologischem Anbau keine quantifizierbaren Rückstände auf. Bei konventioneller Ware traf dies nur bei 35,8 % der Proben zu.
Mehrfachrückstände
Bei gut einem Drittel aller untersuchten Proben wurde mehr als ein Wirkstoff nachgewiesen. Bei einigen Lebensmitteln mit mehr als 100 untersuchten Proben wiesen mindestens drei Viertel der Proben Mehrfachrückstände auf. Dies betraf vor allem Kirschen, Mandarinen, Johannisbeeren (schwarz, rot, weiß), Tafeltrauben, Pfirsiche/Nektarinen, Orangen, Rosenkohl/Kohlsprossen und Erdbeeren.
Zusatzinformation
Rückstände von Pflanzenschutzmitteln in Lebensmitteln sind nur dann zulässig, wenn sie die geltenden Rückstandshöchstgehalte nicht überschreiten und demnach gesundheitlich unbedenklich sind. Eine Überschreitung des festgesetzten Rückstandshöchstgehalts ist aber im Umkehrschluss nicht gleichbedeutend mit einem gesundheitlichen Risiko für Verbraucherinnen und Verbraucher. Die Festsetzung eines Höchstgehaltes erfolgt ausgehend von der Menge an Rückständen, die bei ordnungsgemäßer Anwendung des Pflanzenschutzmittels zu erwarten ist. Ein Risiko für die Gesundheit darf dabei nicht gegeben sein. Daher können die Rückstandshöchstgehalte deutlich unterhalb der gesundheitlichen Bedenklichkeit liegen.
Die in Laboren der amtlichen Lebensmittelüberwachung der Bundesländer untersuchten Lebensmittelproben stammen aus überwiegend risikoorientiert durchgeführten Kontrollen. Im Jahr 2023 wurden 22 314 Proben in mehr als 8,8 Millionen Analysen auf 1 072 verschiedene Stoffe untersucht. Die gesamte Zusammenfassung der Ergebnisse des Jahres 2023 ist zu finden unter: www.bvl.bund.de; der Bericht steht zum Download zur Verfügung.
Quelle: Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL)










