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Einhaltung des neuen StaubgrenzwertesAbsaug- und Filtertechnik

Wie im April 2014 bekannt wurde, hat der Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS) den neuen Allgemeinen Staubgrenzwert für granulare biobeständige Stäube der A-Fraktion (lungengängig/alveolär) auf 1,25 mg/m³ heruntergesetzt.

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