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Novellierung der BetriebssicherheitsverordnungTÜV SÜD informiert über Änderungen
Am 1. Juni 2015 tritt die Neufassung der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) in Kraft. Die Betreiber von überwachungsbedürftigen Anlagen müssen sich auf einige grundlegende Änderungen einstellen.
„Die Betreiber von überwachungsbedürftigen Anlagen müssen ihre gesamte Dokumentation überprüfen und an die Vorgaben der novellierten Betriebssicherheitsverordnung anpassen“, sagt Dieter Roas, Leiter der ZÜS-Stelle bei der TÜV SÜD Industrie Service GmbH. (Bild: TÜV SÜD)