Persönliche SchutzausrüstungPSA – worauf es bei der Anschaffung ankommt
Für Arbeitsschutz und Persönliche Schutzausrüstung (PSA) gelten klare Vorgaben vom Gesetzgeber. In den Betrieben gibt es aber oft zu wenig Personal, zu wenig Zeit und keine Spezialisten für das betriebsfremde Thema.
Die Veredelung von PSA muss fachgerecht durchgeführt werden und darf nicht zur Einschränkung der Schutzwirkung führen. Spezielle Kriterien gelten auch beim Warnschutz. Dazu Jan Kuntze von der DBL: „Hier muss man darauf achten, dass die vorgeschriebene Mindestfläche des hochsichtbaren Oberstoffes von 0,8m² auch in der kleinsten Konfektionsgröße nicht durch abdeckende Embleme unterschritten wird. (Bild: DBL)

