Fachbeitrag
Lieber zweimal hinschauen
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Die Farbkennzeichnung von Druckgasflaschen ist eine sinnvolle und wichtige Sicherheitsinformation. Die Eigenschaften des Gaseinhaltes wie giftig, brennbar, oxidierend, inert sind bereits erkennbar, wenn der Gefahrgutaufkleber wegen zu großer Entfernung noch nicht lesbar ist, oder aus einem anderen Grund nicht mehr gelesen werden kann. Dies kann zum Beispiel für Feuerwehren lebensrettend sein.
Druckgasflaschen müssen an der Flaschenschulter nach einem normierten Farbcode lackiert sein. Bereits im Juli 1997 wurde die neue Norm DIN EN 1089-3 „Ortsbewegliche Gasflaschen – Gasflaschen-Kennzeichnung – Teil 3: Farbcodierung“ veröffentlicht (siehe auch: Sichere Chemiearbeit 5/1998). Die neue Farbkennzeichnung war für die Übergangsphase nicht zwingend vorgeschrieben, wurde aber zunehmend angewandt. Seit dem 1. Juli 2006 ist sie verbindlich. Seither dürfen neue Druckgasflaschen nur noch nach dem neuen Farbcode gekennzeichnet sein.
Verwirrend ist dabei, dass die neue Farbkennzeichnung Unterschiede zur bisherigen Farbcodierung aufweist. Beispielshalber wird die gelbe Kennfarbe, die man früher bei Acetylenflaschen kannte, nunmehr für giftige und/oder ätzende Gase verwendet (siehe Tafeln 1 und 3).
Neue Norm mit anderen Farben
Für einige gebräuchliche Gase gibt es eine spezielle Kennzeichnung. Die Acetylen-Druckgasflaschen sind zum Beispiel nun nicht mehr gelb, sondern kastanienbraun (siehe Tafel 2). Es können auch zwei Farben bei zwei verschiedenen gefährlichen Eigenschaften der Gase angebracht sein. Erschwerend kommt hinzu, dass die neue Norm lediglich die Farbe der Flaschenschulter vorgibt, aber keine verbindlichen Festlegungen zur Farbe des Flaschenmantels trifft. Um die Gasflaschen einheitlich nach Haupteinsatzgebieten zu kennzeichnen, hat die deutsche Gaseindustrie Farben für den Flaschenmantel festgelegt. Diese Farben orientieren sich allerdings nicht am Inhalt und weichen deshalb von der Schulterfarbe ab. Zudem sind diese Vereinbarungen weder national noch international verbindlich.
Um die Verwechslungsgefahr zu minimieren wurden in der Übergangsphase Druckgasflaschen mit neuer Farbkennzeichnung zusätzlich mit einem „N“ (Neu) auf der Flaschenschulter gekennzeichnet. Diese Zusatzkennzeichnung muss seit dem 1. Juli 2006 nicht mehr angebracht sein. Da für einen Teil der Druckgasflaschen die neue Farbkennzeichnung noch nicht vollständig umgestellt werden konnte, empfiehlt der Industriegaseverband (IGV) seinen Mitgliedern, Druckgasflaschen, bei denen Verwechslungsgefahr besteht und Druckgasflaschen, die mit gefährlichen, toxischen oder korrosiven Gasen gefüllt sind, bis zum Juni 2009 weiterhin mit „N“ zu kennzeichnen.
Gefahrgutaufkleber bringt Gewissheit
Momentan sind noch sehr viele, nach alter Norm gekennzeichnete Flaschen im Umlauf. Insofern ist damit zu rechnen, dass noch längere Zeit Druckgasflaschen mit gleichem Inhalt aber unterschiedlicher Farbkennzeichnung in Gebrauch sein werden.
Eine Verpflichtung zur „Umlackierung“ älterer, bereits in Gebrauch befindlicher Flaschen gibt es zwar nicht, der IGV fordert aber von seinen Mitgliedern, Druckgasflaschen nur noch zu füllen oder wiederkehrend zu prüfen, wenn sie der neuen Farbkennzeichnung entsprechen. Da Druckgasflaschen alle zehn Jahre wiederkehrend überprüft werden müssen, ist damit zu rechnen, dass bis 2016 auch alle älteren Flaschen mit der neuen Farbkennzeichnung ausgestattet sind. Bis dahin gilt, Druckgasflaschen vor dem Gebrauch besonders sorgfältig zu kontrollieren, um Verwechslungen auszuschließen. Der Blick auf den Gefahrgutaufkleber lohnt doppelt, denn er allein enthält die verbindliche Aussage über den Inhalt der Gasflasche und die Gefährdungen, die davon ausgehen.
Alte und neue Kennzeichnungen sind übersichtlich im Faltblatt „Informationen zur neuen Farbkennzeichnung nach EN 1089-3“ des Industriegaseverbandes e.V. (IGV) abgebildet. Auf der Homepage der BG Chemie kann dieses über den Pfad http://www.bgchemie.de → Prävention → Gefahrstoffe → aktuelle Gefahrstoffinformationen aufgerufen werden.
Nachdruck aus „Sichere Chemiearbeit“ 2/2007.