Editorial
Das Phantom aus dem Wattebausch
Schon seit Jahren – liebe LABO-Leser – jagt die Polizei einem Phantom hinterher. Denn von diesem Serientäter wusste man nur eines: Er war eine Frau. Mehr Informationen gab die DNA-Analyse nicht her und andere Spuren hinterließ sie nicht – bei mindestens 40 Tatorten eigentlich fast ein Ding der Unmöglichkeit. Neben zahlreichen Einbrüchen wurden ihr auch Morde zur Last gelegt, darunter an einer jungen Polizistin in Heilbronn, weshalb sie seit rund zwei Jahren unter dem Namen „Das Phantom von Heilbronn“ durch die Medien geistert. Ihre Spur fand sich in Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg, im Saarland und auch in Österreich. Allein nach dem ihr angelasteten Polizistinnenmord fahndeten fünf Sonderkommissionen und sechs Staatsanwaltschaften in Deutschland sowie Polizisten in Frankreich und Österreich erfolglos nach ihr.
Ihr angeblich letztes Opfer war ein junger Bosnier, der Ende September in einer Disco in Linz erschlagen und an dem ihre DNA gefunden wurde. Doch die später festgenommenen fünf Tatverdächtigen waren Männer und es gab keinerlei erkennbare Verbindung zwischen ihnen und dem Phantom. Ohnehin waren vorher ebenfalls in Österreich einige Diebstähle aufgeklärt worden, die man zuerst ihr zuschrieb, bis man später die richtigen männlichen Täter fasste. Schon da hätte man stutzig werden müssen, dass etwas mit der Spurensicherung nicht stimmen konnte. Doch erst jetzt wurde das Phantom enttarnt. Denn die Überprüfung der zur Probennahme benutzten Wattestäbchen ergab: Diese waren schon vor Jahren in der sie vertreibenden Firma von einer Mitarbeiterin beim Verpacken versehentlich kontaminiert worden!
Zwar werden die Wattestäbchen sterilisiert. Doch die dafür meistens benutzten ionisierenden Strahlen töten zwar Keime ab und fragmentieren die DNA, beseitigen sie aber nicht. Und bei den heutigen Analysentechniken – die PCR lässt grüßen – genügen schon winzigste Mengen wie beispielsweise eine einzige Hautschuppe oder DNA-Fragmente, um einen genetischen Fingerabdruck zu erstellen. Bei einem forensischen DNA-Test wird ohnehin nicht aufwändig das gesamte Erbgut analysiert, sondern nur acht (manchmal auch bis zu fünfzehn) definierte Abschnitte im Genom werden untersucht. Die daraus ermittelten Basensequenzen sind nämlich von Mensch zu Mensch schon so unterschiedlich, dass das Ergebnis so individuell ist wie ein Fingerabdruck. Rückschlüsse über das Aussehen etc. lassen sich daraus allerdings nicht ziehen. Die einzige Information, die man daraus ablesen kann, ist das Geschlecht, wie oben schon erwähnt.
In der DNA-Datenbank vom Bundeskriminalamt sind inzwischen die genetischen Fingerabdrücke von über 600 000 Personen gespeichert. Weitere rund 150 000 DNA-Spuren wurden im Laufe der Jahre an Tatorten zwar sichergestellt, konnten aber noch keinen Personen zugeordnet werden. Wer weiß, wie viele falsche Fährten dort noch schlummern. Und hätte ich die Meldungen über die Enttarnung des Phantom-Phantoms am 1. April gelesen, ich hätte sie für einen schlechten Scherz gehalten!