Novellierung der KlärschlammverordnungLaboratorien müssen sich kurzfristig umstellen

Nach AbfKlärV notifizierte Laboratorien und beteiligte Behörden müssen sich nach jahrelang gleichbleibender Vorgehensweise nun kurzfristig umstellen und die neuen Anforderungen, neue Prüfmethoden und neu eingeführte Prüfparamater für die Untersuchung von Klärschlamm, Klärschlammgemischen und Böden, auf denen Klärschlamm aufgebracht wird, umsetzen.

 

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