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REACH-VerordnungVorregistrierung von geringen Stoffmengen

Die Übergangsbestimmungen zur Registrierung von Altstoffen nach der europäischen REACH-Verordnung laufen am 31. Mai 2018 ab. Die Frist betrifft Unternehmen, die geringe Stoffmengen zwischen 1 und 100 Tonnen produzieren oder importieren.

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