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Urteil des Europäischen GerichtshofsDurch Mutagenese gewonnene Organismen unterliegen der GVO-Richtlinie

Der Gerichtshof der Europäischen Union hat entschieden: Durch Mutagenese gewonnene Organismen sind genetisch veränderte Organismen (GVO) und unterliegen grundsätzlich den in der GVO-Richtlinie vorgesehenen Verpflichtungen.

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