Trinkwasser-Überwachung

VUP positioniert sich zur Trinkwasserverordnung

Die geplante Änderung der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) wird seitens des Deutschen Verbandes Unabhängiger Prüflaboratorien (VUP) begrüßt, aber als nicht weitgehend genug bewertet. In einer Stellungnahme spricht sich der Verband gegenüber dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) für eine verbindlich vorgegebene und rechtlich unzweifelhafte Einheit zwischen Probenahme und Analytik aus.

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Die gegenwärtige Vollzugs- und Vergabepraxis zur Probenahme und Untersuchung von Trinkwasser, auch bei den mikrobiologischen Parametern (Legionellen) bei Hausinstallationen, wird hinsichtlich des Verbraucherschutzes vom Bundesministerium für Gesundheit kritisch bewertet. Als Konsequenz beabsichtigt das BMG die Trinkwasserverordnung – neben europarechtlich erforderlichen Anpassungen – mit zwei Regelungen bzw. Klarstellungen zu ergänzen. Dies wurde im Rahmen der Anhörung im Gesundheitsministerium zur Änderung der Trinkwasserverordnung deutlich.

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