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CLP-VerordnungTÜV SÜD weist auf Umstellungsbedarf hin

Weniger als ein Jahr bleibt Herstellern und Importeuren von Chemieprodukten, um die Vorgaben der neuen CLP-Verordnung umzusetzen. Am 1. Juni 2015 läuft die Übergangsfrist für die neue Einstufung und Kennzeichnung der Produkte ab.

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