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CLP-VerordnungTÜV SÜD weist auf Umstellungsbedarf hin
Weniger als ein Jahr bleibt Herstellern und Importeuren von Chemieprodukten, um die Vorgaben der neuen CLP-Verordnung umzusetzen. Am 1. Juni 2015 läuft die Übergangsfrist für die neue Einstufung und Kennzeichnung der Produkte ab.
Weniger als ein Jahr bleibt Herstellern und Importeuren von Chemieprodukten, um die Vorgaben der neuen CLP-Verordnung umzusetzen. (Bild: TÜV SÜD)