Exzellenzstrategie 2025

Melanie Steinbeck,

70 Cluster für Spitzenforschung ausgewählt

In der zweiten Wettbewerbsrunde der Exzellenzstrategie von Bund und Ländern stehen die neuen Förderentscheidungen fest. Am 22. Mai 2025 wählte die Exzellenzkommission in Bonn 70 Exzellenzcluster aus – die maximal mögliche Zahl laut Verwaltungsvereinbarung. Insgesamt waren 98 Anträge eingereicht worden.

Das Logo der Exzellensstrategie des Bundes und der Länder ist bei einer Pressekonferenz der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) zu sehen. Hier wird die Entscheidung der DFG über die Exzellenzanträge der Universitäten verkündet. © Rolf Vennenbernd/dpa

Die Kommission setzt sich aus dem internationalen Committee of Experts und den Wissenschaftsminister:innen von Bund und Ländern zusammen. Die geförderten Cluster sollen die Spitzenforschung an deutschen Hochschulen stärken und die internationale Wettbewerbsfähigkeit des Wissenschaftssystems weiter ausbauen.

539 Millionen Euro jährlich für Exzellenzcluster

Ab dem 1. Januar 2026 stehen für die 70 nun bewilligten Cluster insgesamt rund 539 Millionen Euro pro Jahr zur Verfügung – verteilt auf sieben Jahre. Finanziert wird die Förderung zu 75 Prozent vom Bund und zu 25 Prozent von den jeweiligen Bundesländern.

Da nahezu alle Cluster Fördermittel im oberen Bereich der möglichen Antragssumme zwischen drei und zehn Millionen Euro pro Jahr beantragt hatten, wird die Fördersumme linear um rund 24 Prozent abgesenkt. Dies entspricht in etwa den Kürzungen aus der ersten Wettbewerbsrunde. Cluster, die keine Fortsetzung erhalten, bekommen eine degressive Auslauffinanzierung über zwei Jahre (70 bzw. 30 Prozent der bisherigen Förderung).

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Große Beteiligung und hohe Qualität

Die Entscheidungen der Exzellenzkommission wurden im Anschluss an die Sitzung in Bonn sowie via Livestream bekannt gegeben – durch den Vorsitzenden der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz (GWK), Niedersachsens Wissenschaftsminister Falko Mohrs, sowie die stellvertretende GWK-Vorsitzende und Bundesministerin für Forschung, Technologie und Raumfahrt, Dorothee Bär.

Die Siegerinnen und Sieger der Exzellenzanträge stehen mit Maryam Blumenthal (9.v.l, Bündnis 90/Die Grünen), Senatorin für Wissenschaft, Forschung und Gleichstellung, und Hauke Heekeren (8.v.l), Präsident der Universität Hamburg, nach der Veranstaltung «Förderentscheidung Exzellenzcluster» auf der Bühne im Audimax an der Universität Hamburg. Mit einem weiteren Exzellenzcluster für eine Hamburger Hochschule hat die Hansestadt ihre Bedeutung als Standort der Spitzenforschung weiter ausgebaut. Neben den bisherigen vier Clustern an der Universität Hamburg (UHH), die im Rahmen der Exzellenzstrategie des Bundes und der Länder bestätigt wurden, wird in der nächsten Förderperiode auch ein Cluster zur Materialforschung an der Technischen Universität Hamburg (TUHH) besonders gefördert. Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) hat über die Exzellenzanträge der Universitäten in Deutschland entschieden. © Marcus Brandt/dpa

Die Präsidentin der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG), Professorin Dr. Katja Becker, sowie der Vorsitzende des Wissenschaftsrats (WR), Professor Dr. Wolfgang Wick, erläuterten das Verfahren und die Entscheidungsprozesse.

Alle Beteiligten betonten die hohe Qualität der Anträge und die wissenschaftliche Exzellenz der ausgewählten Projekte. Zudem unterstrichen sie die Wissenschaftsgeleitetheit des Verfahrens mit „einvernehmlichen Förderentscheidungen von Wissenschaft und Politik auf der Grundlage internationaler wissenschaftlicher Begutachtungen und unter ausschließlich wissenschaftlichen Qualitätskriterien“.

Zahlen, Daten, Fakten

Die jetzigen Entscheidungen sind das Ergebnis eines Wettbewerbs zwischen bereits geförderten und neu beantragten Exzellenzclustern. Von den 98 zur Auswahl stehenden Förderanträgen kamen 57 von Projekten, die bereits in der ersten Wettbewerbsrunde der Exzellenzstrategie erfolgreich waren und seit dem 1. Januar 2019 gefördert werden; damit hatten alle bereits geförderten Cluster einen Fortsetzungsantrag gestellt.

Bei den neu eingereichten Förderanträgen waren nach der Ausschreibung der zweiten Wettbewerbsrunde im Dezember 2022 zunächst 143 Antragsskizzen bei der DFG eingegangen. Aus diesen wählte das Committee of Experts nach vorangegangenen Begutachtungen durch international besetzte Wissenschaftler*innen-Panels am 1. Februar 2024 insgesamt 41 Antragsskizzen aus, die danach zu Förderanträgen ausgearbeitet wurden. 

Die 98 Anträge stammten von 47 Universitäten:

  • 66 wurden von einzelnen Universitäten gestellt,
  • 21 von zwei Universitäten gemeinsam,
  • 11 von drei Universitäten im Verbund.

Begutachtet wurden die Anträge zwischen November 2024 und Februar 2025 in insgesamt 32 Panels – unter Beteiligung von mehr als 400 Wissenschaftler:innen, von denen rund 90 Prozent aus dem Ausland kamen.

Die finalen Entscheidungen fällte die Exzellenzkommission nach vergleichender Bewertung durch das Committee of Experts vom 19. bis 21. Mai 2025 im Wissenschaftszentrum Bonn.

Von Bremen bis München: 43 Universitäten erfolgreich

Von den 70 nun bewilligten Exzellenzclustern setzen 45 bereits bestehende Vorhaben fort, 25 sind neu hinzugekommen. Getragen werden sie von insgesamt 43 Universitäten aus 13 Bundesländern – teils allein, teils im Verbund mit bis zu zwei weiteren Hochschulen. Fünf der Cluster sind länderübergreifend organisiert. Fast alle Projekte binden außeruniversitäre Partner ein, viele arbeiten interdisziplinär.

Die neuen Cluster haben nach der ersten Förderperiode von sieben Jahren die Möglichkeit, einen Antrag auf Fortsetzung einzureichen – dann erneut im Wettbewerb mit neuen Projektideen.

Exzellenzuniversitäten: Ein Platz wird frei

Die Förderentscheidungen haben auch Auswirkungen auf die zweite Förderlinie der Exzellenzstrategie, die Exzellenzuniversitäten. Seit dem 1. November 2019 werden in dieser Linie zehn Einzeluniversitäten sowie ein Universitätsverbund gefördert.

Zehn dieser elf Einrichtungen erfüllen weiterhin die Voraussetzung von mindestens zwei (bzw. drei im Verbund) Exzellenzclustern – eine Universität scheidet jedoch zum 1. Januar 2027 aus, da sie die Mindestzahl an Clustern nicht mehr erreicht.

Die verbleibenden zehn Exzellenzeinrichtungen sollen nun bis zum 1. August 2025 einen Selbstbericht einreichen und werden von Ende September bis Dezember 2025 durch internationale Gutachter*innen vor Ort evaluiert. Auf Grundlage dieser Evaluierung wird das Committee of Experts im März 2026 über eine Weiterförderung entscheiden.

Eine positive Bewertung würde den Start der nächsten Förderperiode ab dem 1. Januar 2027 ermöglichen.

Bis zu fünf neue Elite-Unis möglich

Durch die aktuelle Clusterentscheidung können zudem 15 weitere Universitäten einen Antrag auf den Status einer Exzellenzuniversität stellen. Zusammen mit dem frei werdenden Platz durch das Ausscheiden einer bisherigen Einrichtung ergeben sich bis zu fünf neue Fördermöglichkeiten.

Interessierte Universitäten und Verbünde müssen dafür:

  • bis zum 27. Juni 2025 eine Absichtserklärung abgeben,
  • bis zum 12. November 2025 den vollständigen Antrag einreichen.

Die finalen Entscheidungen über neue Exzellenzuniversitäten trifft die Exzellenzkommission Anfang Oktober 2026. Der Förderbeginn ist für den 1. Januar 2027 vorgesehen.

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