Evaluation des Konsumcannabisgesetzes
Teillegalisierung von Cannabis - Ergebnisse aus der Forschung
Cannabis ist seit April 2024 in Deutschland teilweise legal. Aber was hat sich seit der Teillegalisierung von Cannabis verändert? Das untersucht eine Studie mit dem Namen EKOCAN (Evaluation des Konsumcannabisgesetzes). Die Ergebnisse.
Am 1. April 2024 trat das Konsumcannabisgesetz (KCanG) in Kraft. Es erlaubt den privaten Eigenanbau von Cannabis sowie den gemeinschaftlichen, nicht-kommerziellen Anbau in sogenannten Anbauvereinigungen. Mit der Evaluation des Konsumcannabisgesetzes (EKOCAN) untersucht ein unabhängiges Forschungskonsortium nun die Auswirkungen des Gesetzes.
In einem Zwischenbericht stellen die Forschenden unter Beteiligung von Prof. Dr. Daniel Kotz von der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf (HHU) und dem Universitätsklinikum Düsseldorf (UKD) nun erste Ergebnisse vor.
Straftaten gehen deutlich zurück
Die Evaluation zeigt: Die Zahl der Straftaten im Zusammenhang mit Cannabis ist stark gesunken, während sich die Anzahl der Konsumierenden kaum verändert hat. Laut Polizeilicher Kriminalstatistik 2024 wurden rund 100.000 Strafverfahren weniger als im Vorjahr registriert. Besonders Kleinkonsumierende profitieren laut Forschenden von der Gesetzesänderung, da der Besitz geringer Mengen zum Eigenbedarf nun legal ist und nicht mehr strafrechtlich verfolgt wird.
Konsumzahlen bleiben stabil
Im Jahr 2024 konsumierten in Deutschland schätzungsweise 5,3 Millionen Erwachsene Cannabis. Durch das verfügbare Medizinalcannabis konnten etwa 12 bis 14 % des Gesamtbedarfs gedeckt werden. Die Anbauvereinigungen produzierten dagegen nicht einmal 0,1 % der benötigten Menge. Die Marktanteile des legalen Eigenanbaus sowie des aus illegaler Produktion oder Weitergabe stammenden Cannabis können derzeit noch nicht quantifiziert werden.
Die verfügbaren Daten sprechen bisher mehrheitlich nicht dafür, dass sich das KCanG kurzfristig auf die Anzahl jugendlicher oder erwachsener Konsumierender ausgewirkt hat.
EKOCAN: Ein umfassendes Forschungsprojekt
EKOCAN ist ein vom Bundesministerium für Gesundheit beauftragtes, unabhängiges wissenschaftliches Konsortium zur Evaluation des KCanG. Das Projekt erhebt eigene Daten und integriert Informationen aus bestehenden Studien sowie Routinedaten. Beteiligt sind unter anderem:
- das Centre for Health and Society (chs) der Medizinischen Fakultät der HHU
- das Zentrum für interdisziplinäre Suchtforschung am Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf (UKE)
- das Institut für Kriminologie (IfK) an der Eberhard Karls Universität Tübingen
Die Projektleitung in Düsseldorf hat Prof. Dr. Daniel Kotz inne; koordiniert wird das Projekt durch Dr. Jakob Manthey (UKE). Der Abschlussbericht wird im April 2028 erwartet.
Erste Erkenntnisse aus dem Zwischenbericht
Dr. Jakob Manthey erläutert, dass im Zwischenbericht Daten aus zwölf Befragungen und 20 Routinedatenquellen berücksichtigt wurden:
„Die vorliegenden Daten deuten darauf hin, dass sich infolge der Teillegalisierung im Jahr 2024 die Zahl der Konsumierenden und der Umfang gesundheitlicher Probleme durch Cannabiskonsum kurzfristig kaum verändert haben.“
Er betont, dass sich bestimmte Auswirkungen des KCanG erst mit größerem Abstand beurteilen lassen. Manthey weist zudem auf ein mögliches Problem hin:
„Wenn der Gesetzgeber die Verdrängung des Schwarzmarktes priorisieren wollte, müssten die Rahmenbedingungen für die Genehmigung und den Betrieb von Anbauvereinigungen vereinfacht werden.“
Jugendliche Konsumierende und Risikoverhalten
„In den bisher vorliegenden Daten zeigt sich zudem, dass sich der sinkende Trend im Anteil der Jugendlichen, die Cannabis konsumieren, auch nach der Teillegalisierung fortsetzt“, ergänzt Prof. Kotz.
Dennoch konsumiert etwa ein Zehntel der jugendlichen Konsumierenden täglich oder fast täglich, was die Wahrscheinlichkeit für schwerwiegende Gesundheitsprobleme erhöht. Hinweise deuten außerdem darauf hin, dass nach der Teillegalisierung weniger Jugendliche Suchtberatungen in Anspruch genommen haben.
Auswirkungen auf die Kriminalität
Prof. Dr. Jörg Kinzig, Direktor des IfK, bewertet die Entwicklung im Bereich der Kriminalität:
„Was wir jetzt schon sagen können, ist, dass es sich bei der Teillegalisierung von Cannabis um die quantitativ bedeutsamste Entkriminalisierung in der Geschichte der Bundesrepublik handelt. Im Jahr 2024 hat die Polizei im Bereich der Cannabisdelikte über 100.000 Fälle weniger verzeichnet als im Vorjahr.“
Um detailliert beurteilen zu können, wie sich die Gesetzesänderung auf die (organisierte) Kriminalität und die Praxis von Polizei und Justiz auswirkt, seien jedoch weitere Daten und ein längerer Beobachtungszeitraum erforderlich.
Ausblick
EKOCAN ist im § 43 KCanG verankert und startete am 1. Januar 2025. Die Projektlaufzeit endet am 30. April 2028. Bis dahin sollen umfassendere Erkenntnisse zur Wirksamkeit und den Auswirkungen der Teillegalisierung von Cannabis vorliegen.
Quelle: Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf










