Einhaltung des neuen Staubgrenzwertes
Absaug- und Filtertechnik
Wie im April 2014 bekannt wurde, hat der Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS) den neuen Allgemeinen Staubgrenzwert für granulare biobeständige Stäube der A-Fraktion (lungengängig/alveolär) auf 1,25 mg/m³ heruntergesetzt. Festgelegt wurde der neue Arbeitsplatzgrenzwert in der TRGS (Technische Regel für Gefahrstoffe) 900 bezogen auf eine mittlere Dichte von 2,5 g/cm³.
Als bis dato gängige Lösung wurden H13-Filtermedien eingesetzt. Die neue Regelung erfordert, dass verstärkt H14-Filter verwendet werden müssen, die in der Vergangenheit nur bei Sonderanwendungen zum Einsatz kamen. Denn oftmals ist nur durch die Erhöhung des Abscheidegrades die Einhaltung des Grenzwertes möglich.
Von der ULT AG werden H14-Filter in ihren Absaug- und Filtersystemen schon seit längerer Zeit eingesetzt. Die Firma bietet ein umfangreiches Portfolio an Absaug- und Filtertechnik für Rauch und Stäube an, welche die neuen Grenzwerte problemlos einhalten. Da eine effiziente Schadstofferfassung erheblichen Einfluss auf die Filterleistung hat, stellt ULT auch eine breite Palette an entsprechenden Erfassungselementen zur Verfügung. Je nach Art und Ort kann ein hoher Erfassungsgrad gesichert werden. Die erfassten Stäube können mit einem Abscheidegrad von >99,995 % gefiltert werden.
Die Geräte zeichnen sich außerdem durch kompakten Aufbau und Modularität sowie einfache Bedienung und einen geringen Schallpegel aus.










