Scale-up-fähige Vorgänge in Forschung und Entwicklung
Labormischer für geringen Materialeinsatz
„EL1nano“ ist der kleinste Mischer in der Firmengeschichte von Eirich. Mit einem Nutzvolumen von bis zu 100 Millilitern eignet sich der Labormischer Lösung für Forschungs- und Entwicklungsaufgaben.
Seine kompakte Größe macht es möglich, Tests und Versuchsreihen mit geringem Materialeinsatz durchzuführen und so kostbare Rohstoffe ressourcenschonend einzusetzen, und das mit der vollen Funktionalität größerer Mischer, wie Mischen, Granulieren, Agglomerieren, Dispergieren, Suspendieren, Coaten und mehr. Ein Scale-up auf größere Labormischer und Maschinen für Forschungsfabriken, Pilotlinien bis hin zu Großproduktion ist nach Herstellerangaben so möglich.
Aus Anwenderanliegen wurde der Wunsch nach kleineren Mischern für die Entwicklung deutlich, die besser auf die oft sehr geringen Mengenbedarfe der nachfolgenden Fertigungsschritte und Produktmustergrößen abgestimmt sind und damit weniger zu verwerfendes Überschussmaterial erzeugen. Gleichzeitig sollten die Vorgänge gut auf den nächsten Entwicklungsmaßstab übertragbar, also scale-up-fähig sein. Gerade bei der Entwicklung neuer Materialien, z. B. für elektrische Energiespeicher wie Lithium-Ionen-Batterien, Brennstoffzellen, technische Keramiken oder in der Pulvermetallurgie, sind die Rohstoffe oft sehr teuer oder durch eigene Materialsynthesen nur in kleinsten Mengen verfügbar.
Der Mischer hat eine verstellbare Neigung von 0°, 10°, 20° und 30° und kann mit austauschbaren Mischwerkzeugen der gleichen Geometrie wie in größeren Mischern betrieben werden – für hohe Flexibilität und scale-up-fähige Vorgänge für verschiedene Anwendungen. Durch das kompakte Maschinengestell ist auch ein Einsatz in Gloveboxen möglich. Über ein Touchscreen-Interface kann die Mischwerkzeuggeschwindigkeit und -drehrichtung stufenlos eingestellt werden. Eine integrierte Timerfunktion und eine USB-Schnittstelle, über die sich die Betriebsdaten auslesen lassen, sind vorhanden.
Quelle: Maschinenfabrik Gustav Eirich












