Akkreditierung bei der DAkkS

Antragsunterlagen wurden überarbeitet und veröffentlicht

Die Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS) hat die Anträge und Anlagen für die Antragstellung auf eine Akkreditierung in überarbeiteter Form auf ihrer Website veröffentlicht. Mit den Änderungen in den Dokumenten soll es Konformitätsbewertungsstellen (KBS) zukünftig möglich sein, einen Antrag auf Akkreditierung noch zielgerichteter und schneller zur Bearbeitung durch die DAkkS auszufüllen.

Die Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS) hat die Anträge und Anlagen für die Antragstellung auf eine Akkreditierung in überarbeiteter Form auf ihrer Website veröffentlicht. Mit den Änderungen in den Dokumenten soll es Konformitätsbewertungsstellen (KBS) zukünftig möglich sein, einen Antrag auf Akkreditierung noch zielgerichteter und schneller zur Bearbeitung durch die DAkkS auszufüllen.

In den nun veröffentlichten aktuellen Versionen der Anträge hat die DAkkS die Antragstellung an einigen Stellen vereinfacht und in unterschiedliche Antragsarten unterteilt. Mit einem Antrag auf Akkreditierung startet jedes Akkreditierungsverfahren bei der DAkkS, vorausgesetzt der Antrag ist vollständig und mit allen notwendigen Nachweisen und Anlagen beim Antragsservice eingereicht. Zu jeder Antragsart gehören entsprechende Anlagen, die ab sofort eine übersichtliche und eindeutigere Darstellung der Anliegen der Antragsteller ermöglichen.

Wesentliche Anpassungen
Abhängig vom Anliegen einer Konformitätsbewertungsstelle unterscheidet die DAkkS zukünftig zwischen verschiedenen Antragsarten und Anlagen. Lediglich der Antrag muss gemäß Akkreditierungsstellengesetz (§ 2 Abs. 1 AkkStelleG) im Original unterschrieben und an die DAkkS übermittelt werden. Alle erforderlichen Nachweise und Anlagen werden grundsätzlich elektronisch an den Antragsservice der DAkkS übersendet.

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Antragsarten
Antragsformulare, unabhängig von der Art des Antrages – ob Erst- oder Reakkreditierung sowie Änderung der Akkreditierung - sind nun identisch aufgebaut. Sie beinhalten ausschließlich die Abfrage der Stammdaten zu einer Konformitätsbewertungsstelle. Neu in den Antragsarten ist das Formular zur Beantragung von (Teil-)Aussetzung und (Teil-)Widerruf einer Akkreditierung.

Anlagen
Jeder Antragsart sind die entsprechenden Anlagen beizufügen. Die neuen Anlagen sind auf konkrete Anliegen ausgelegt und ermöglichen nicht nur eine schnellere Bearbeitung des Anliegens oder Änderungswunsches, sondern auch eine eindeutigere Darstellung.

Weitere Informationen und Antragsdokumente zum Download unter: www.dakks.de

Quelle: Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS)

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