Verband der Chemischen Industrie (VCI)
"Aktionsplan Insektenschutz" im Widerspruch zum europäischen Recht
Bis 2023 soll der Einsatz glyphosathaltiger Pflanzenschutzmittel laut dem "Aktionsplan Insektenschutz" komplett beendet werden. Dieses Vorgehen steht im Widerspruch zum geltenden europäischen Recht. Darauf weist der Verband der Chemischen Industrie (VCI) hin.
In seiner Sitzung am 5. September hat das Bundeskabinett den "Aktionsplan Insektenschutz" beschlossen. Der Kabinettsbeschluss sieht vor, dass der Bund ab 2020 mit einer systematischen Minderungsstrategie den Einsatz glyphosathaltiger und wirkungsgleicher Pflanzenschutzmittel durch Änderung der Anwendungsverordnung deutlich einschränkt. Bis 2023 soll der Einsatz glyphosathaltiger Pflanzenschutzmittel komplett beendet werden.
Die Zulassung von Wirkstoffen für Pflanzenschutzmittel erfolgt auf europäischer Ebene. Nationale Alleingänge sind bei der Zulassung nicht vorgesehen. Mit dem in der Insektenschutzstrategie festgelegten Ausstiegsdatum wird der Eindruck erweckt, die Bundesregierung könne im nationalen Alleingang ein Verbot des Wirkstoffs erwirken.
Im Jahr 2022 steht die Wiedergenehmigung des Wirkstoffs Glyphosat in der EU zur Prüfung an. Eine Vorfestlegung der deutschen Position ohne Kenntnis der wissenschaftlichen Bewertung durch die Europäische Agentur für Lebensmittelsicherheit (EFSA) würde das wissenschaftliche und regelbasierte Zulassungsverfahren von Pflanzenschutzmitteln entwerten, betont der VCI.
VCI-Hauptgeschäftsführer Utz Tillmann: „Damit geht die Bundesregierung auf Konfrontationskurs zum europäischen Recht und zur wissenschaftlichen Bewertung von Wirkstoffen für Pflanzenschutzmittel. Für unsere Unternehmen in diesem Geschäftsfeld bedeutet die heutige Entscheidung einen massiven Verlust an Planungssicherheit. Die Wirtschaft muss auf verlässliche Rahmenbedingungen zählen können.“
Quelle: VCI










