Life Sciences Innovations
Recht haben und Recht bekommen…
sind bekanntlich zwei Paar Schuhe. Welche Rechte man aber hat oder auch nicht, das wissen viele Leute nicht, oder noch schlimmer, sie irren sich gewaltig. Denn Nichtwissen schützt bekanntlich vor Strafe nicht. Licht in den für Laien verminten Paragraphendschungel will das Buch Neues Lexikon der Rechtsirrtümer – „Wer auffährt hat schuld“ und andere juristische Halbwahrheiten von Dr. jur. Ralf Höcker bringen. Ganz neu ist das Buch zwar nicht, aber die juristischen Mythen, mit denen es aufräumt, sind immer noch in vielen Köpfen vorhanden. Und außer lehrreich ist es auch noch amüsant.
Glauben Sie etwa noch an den Straftatbestand des „Rufmordes“? Lassen Sie sich von Schildern wie „Umtausch nur von original verpackter Ware“ abschrecken? Welche Rechte haben Sie als Finder? Gibt es Arbeitslosengeld für Selbstständige? Besteht Impressumspflicht bei privaten Internetseiten? Ist einhändig Fahrrad fahren erlaubt? Wie lange gelten Gutscheine? Das sind nur einige der Fragen, bei deren Antworten Sie oft überrascht sein werden.
Wie der Titel „Neues Lexikon“ schon sagt, gibt es auch einen Vorgänger, nämlich das Lexikon der Rechtsirrtümer – Zechprellerei, Beamtenbeleidigung und andere juristische Volksmythen. Dieses wurde aber nicht überarbeitet, sondern durch das neue Buch ergänzt. Und wenn man sich dann auch noch die Preise für die beiden Bücher anschaut (jeweils 8,95 Euro), kann man nur sagen: Soviel „Rechtsschutz“ für so wenig Geld bekommt man bei keiner Versicherung.
Neues Lexikon der Rechtsirrtümer, Dr. jur. Ralf Höcker, 12. Auflage 2007, 318 Seiten, 8,95 Euro, Ullstein, ISBN 978-3-548-36772-9.
Lexikon der Rechtsirrtümer, Dr. jur. Ralf Höcker, 15. Auflage 2007, 332 Seiten, 8,95 Euro, Ullstein, ISBN 978-3-548-36659-3.