S02-Gehaltbestimmungssystem
„Enthält Sulfite“
Enthalten Lebensmittel und alkoholische Getränke allergene Stoffe, so ist der Hersteller zur Kennzeichnung verpflichtet. Das schreibt die neue, seit November 2005 gültige EU-Richtlinie 2003/89/EG vor. Unter die Kennzeichnungspflicht fallen 12 Allergene, unter anderem Schwefeldioxid (SO2) und Sulfite in einer Konzentration von mehr als 10 mg/kg beziehungsweise 10 mg/l.
Schwefeldioxid findet u.a. in Kartoffelprodukten, Trockenfrüchten und Wein als Konservierungsstoff Verwendung. Nebenbei „verschönt“ das eingesetzte SO2 auch das Produkt, indem es die Bräunung – z.B. bei Kartoffeln oder Äpfeln – verhindert.
Die quantitative Bestimmung des SO2-Gehaltes erfolgt nach folgendem Prinzip: Durch Zugabe von Säure zum Probenmaterial und anschließende Wasserdampfdestillation wird das freigesetzte gasförmige SO2 in eine Vorlage mit einer definierten Menge an Jodlösung übergetrieben. Die Quantifizierung erfolgt durch Rücktitration der unverbrauchten Jodlösung mit Thiosulfat.
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Büchi bietet für die Bestimmung des SO2-Gehaltes ein Komplettpaket, bestehend aus dem Destillationsgerät K-355 mit säurebeständiger Pumpe, speziellen Adsorptionsgefäßen und detaillierter Applikationsvorschrift.