Editorial
500 Jahre deutsches Reinheitsgebot
Seit 1995 ist der 23. April der „Tag des Deutschen Bieres“. Erinnert wird damit an den 23. April 1516, als die bayrischen Herzöge Wilhelm IV. und Ludwig X. in Ingolstadt eine neue Landesverordnung erließen, die die Zutaten und Preise beim Bier regelte. Eigentlich müsste man also vom „Bayrischen Reinheitsgebot“ reden.
Bereits viel früher aber gab es ähnliche Herstellungsvorschriften in Deutschland, die allerdings nur sehr lokal gültig waren. Und die weit verbreitete Meinung, dies sei das älteste Lebensmittelgesetz der Welt, stimmt übrigens nicht. Denn schon der babylonische Codex Hammurapi aus dem 18. Jahrhundert v. Chr. enthält umfangreiche Bestimmungen für Lebensmittel, wobei Bier eine wichtige Rolle spielt.
Nach dem Reinheitsgebot sollen nur Gerstenmalz, Hopfen und Wasser als Ingredienzien benutzt werden. Sein ursprünglicher Sinn war es unter anderem, dass der wertvollere Weizen und Roggen für Bäcker vorbehalten waren, um Hungersnöten vorzubeugen. Außerdem wurden damals oft noch – teilweise sogar giftige – Kräuter dem Bier beigemischt, um den Geschmack aufzupeppen, was danach strikt verboten war. Bösewichte mussten zur Strafe nicht nur viel Geld zahlen, sondern ihre Giftbrühe selbst trinken. Denn Bier galt zu dieser Zeit sogar als gesundes Getränk für Kinder, da es durch das Kochen der Bierwürze im Gegensatz zum damaligen Trinkwasser weitgehend keimfrei war – es hatte allerdings auch einen deutlich niedrigeren Alkoholgehalt.
Und ausgerechnet jetzt, also kurz vor dem 500. Geburtstag des Reinheitsgebots schreckte die Meldung auf, dass alle 14 deutsche Biere, die jetzt genauer analysiert wurden, Glyphosat enthielten, und zwar in Konzentrationen, die im Extremfall fast 300-fach über dem gesetzlichen Grenzwert für Trinkwasser lagen. Dieses in Deutschland am häufigsten eingesetzte Pestizid steht im Verdacht, erbgutschädigend und krebserregend zu sein. Auch wenn man selbst von der „belastetsten“ Biersorte rund 1000 Liter pro Tag trinken müsste, um laut Bundesinstitut für Risikobewertung eine Gesundheitsgefährdung befürchten zu müssen: Glyphosat gehört – wie alle anderen Pestizide auch – dort nicht hinein! Dass es inzwischen auch in Urinproben gefunden wurde, ist eigentlich nicht verwunderlich…
Dr. Hans-Jürgen Hundrieser, Chefredakteur
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