Im letzten Qualitätstipp wurde das Problem verdeutlicht, dass gefälschte Arzneimittel nicht nur über "dunkle Wege" zum Patienten finden, sondern vermehrt auch in die legale Lieferkette eindringen. Aus diesem Grund fordert die neue Fälschungsrichtlinie 2011/62/EU einerseits die Anbringung von Sicherheitsmerkmalen auf der Sekundärverpackung. Andererseits sollen Vorrichtungen an der Verpackung eingeführt werden, die potenzielle Manipulationen sichtbar machen. Die Verbände BAH, BPI, Pro Generika, vfa, PHARGO und ABDA arbeiten derzeit gemeinsam an einer praktischen Umsetzung dieser Vorgaben aus der Fälschungsrichtlinie. Der Name dieses Projektes: SecurPharm. Doch was hat es mit diesem Projekt auf sich?
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